27. Oktober 2011 - 5:01
Ein Bauunternehmen führt geänderte oder zusätzliche Leistungen aus, für die der Bauherr keinen ausdrücklichen Auftrag erteilt hat, und fordert dafür eine gesonderte Vergütung. Ob und auf welcher Basis der Bauherr für diese Leistungen dann zahlen muss, darüber hatte das OLG Schleswig zu entscheiden.